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Mai 2012
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VL anlegen

Unter vermögenswirksame Leistungen anlegen versteht man tariflich festgelegte oder im Arbeitsvertrag vereinbarte, regelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die zum Aufbau eines gewissen Grundvermögens beitragen sollen. Das heißt, das Geld steht dem Arbeitnehmer zunächst nicht zur freien Verfügung, sondern muss über einen bestimmten Zeitraum in gesetzlich festgelegte Sparanlagen investiert werden. Der Betrag, der vom Arbeitgeber geleistet werden muss, beträgt maximal 40,- Euro monatlich. Besteht ein Anspruch, so muss sich der Arbeitnehmer für eine der infrage kommenden Sparformen entscheiden, einen Vertrag abschließen und dem Arbeitgeber eine Kopie aushändigen. Zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen kann ein Arbeitnehmer, der weniger als 17.900 Euro jährlich verdient, noch eine Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt beantragen.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen kann man z. B. in Bankspar- oder Aktienfondssparpläne oder in die betriebliche Altersvorsorge. Zu den besonders häufig gewählten und empfohlenen Anlageformen gehört darüber hinaus der Bausparvertrag.

Laut Finanztest 01/2011 bietet der Bausparvertrag “Alte Leipziger EasyPlus” die beste Rendite und ist der Testsieger. Legen Sie Ihre vermögenswirksame Leistungen in diesen ausgezeichneten Bausparvertrag an.

Ein Bausparvertrag soll vorrangig der Finanzierung von Maßnahmen dienen, die im Zusammenhang mit dem Bau, dem Erwerb oder der Instandhaltung von Wohnraum stehen. Es handelt sich um eine Art vergünstigten Kredit, der im Anschluss an eine Sperrfrist (Sparphase) als Bauspardarlehen vergeben wird. Zu Beginn werden eine Bausparsumme und ein fester Zinssatz vereinbart. Bevor das Darlehen erteilt wird, müssen einige Kriterien erfüllt sein; so muss der Bausparer ein Mindestguthaben erreicht haben – wozu auch die vermögenswirksamen Leistungen beitragen.

Wurde ein Bausparvertrag abgeschlossen, so kann der Arbeitnehmer den Beitrag direkt an die Bausparkasse oder auf das Konto des Arbeitnehmers überweisen. Aber auch Personen, die keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitnehmer haben, können einen entsprechenden Sparvertrag abschließen, bei dem sie die Beitragszahlungen dann selbst leisten. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre, im Anschluss folgt eine Sperrfrist von bis zu einem Jahr.

Vermögenswirksamer Leistungen anlegen in einen Bausparvertrag ist besonders für all jene geeignet, die eine möglichst sichere Sparform suchen. Erhält der Arbeitnehmer noch eine zusätzliche Arbeitnehmersparzulage, so können die Beiträge zu einem raschen Erreichen des Mindestguthabens beitragen, vorausgesetzt, die Bausparsumme wurde nicht zu hoch angesetzt. Auch zur Tilgung des Darlehens können vermögenswirksame Leistungen eingesetzt werden.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen in einen Bausparvertrag empfiehlt sich schon deshalb, weil dabei noch ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage entsteht. Verdient ein Arbeitnehmer also nicht mehr als 17900 Euro jährlich (bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag), so kann er durch staatliche Förderung noch maximal 43,- Euro im Jahr zusätzlich erhalten. Unter bestimmten Bedingungen kann zudem eine Wohnungsbauprämie hinzukommen: Dies gilt für Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden und für Sparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre waren auch dann, wenn sie die Sparsumme anschließend nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Alle anderen müssen die Sparsumme zweckgerichtet verwenden, wollen sie die Wohnungsbauprämie, die immerhin bis zu 45 Euro jährlich betragen kann – erhalten.